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Grundsätze der Gebührenkalkulation

Im Zusammenhang mit den Leistungen, die auf einem Friedhof erbracht werden, wird vielfach auf eine Friedhofsgebührensatzung verwiesen.

Der Begriff "Gebühr" kommt aus dem althochdeutschen (= giburgi) und bedeutet eigentlich "was einem zukommt". Gebühren sind Geldleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher und privater Dienstleistungen.

Mit anderen Worten sind Gebühren einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die durch die öffentliche Hand (hier also die Stadt bzw. (Kirchen-)Gemeinde) erhoben werden als Gegenleistung für die tatsächliche Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen als Benutzungsgebühr (z.B. die in einer Friedhofsgebührensatzung festgelegten Gebührensätze für die im einzelnen aufgeführten Dienstleistungen) oder für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit; z.B. die Gebühr für einen Personalausweis) der Verwaltung als Verwaltungsgebühr.

Von den Steuern unterscheiden sich Gebühren dadurch, dass der Gebührenpflichtige eine konkrete Gegenleistung erhält.

Gebührenprinzipien

Bei der Festlegung einer konkreten Gebührenhöhe sind verschiedene Prinzipien (= Regeln) zu beachten. Diese Prinzipien lassen sich wie folgt bezeichnen:

- Äquivalenzprinzip
- Gleichheitsgrundsatz
- Kostendeckungsprinzip