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Neufassung der Aufgaben von Gemeinden

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Datum vom 07. 05. 2010 (Az.: IB3-2475.25-4) die Änderung über die "Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes" bekannt gemacht. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Allgemeinen Ministerialblatt Nr. 5 vom 28. 05. 2010.

Schwerpunkte der Neufassung sind:

Bei der Neufassung der Regelungen in Ziff. 2.4 (Vorschriften über die gewerbliche Tätigkeit auf Friedhöfen) wurde versucht, die Regelung den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie anzupassen.