Bayern: Neufassung der Aufgaben von Gemeinden

Neufassung der Aufgaben von Gemeinden

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Datum vom 07. 05. 2010 (Az.: IB3-2475.25-4) die Änderung über die "Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes" bekannt gemacht. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Allgemeinen Ministerialblatt Nr. 5 vom 28. 05. 2010.

Schwerpunkte der Neufassung sind:


wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bestattungswesen (Ziff. 1.3 Bestattungshoheitsverwaltung und Bestattungswirtschaftsbetriebe)
Übertragung gemeindlicher Aufgaben durch private Unternehmer (Ziff. 1.4)
Benutzungszwang eines gemeindlichen Leichenhauses (Ziff. 2.2.2)
Vorschriften über die gewerbliche Tätigkeit auf Friedhöfen (Ziff. 2.4)

Bei der Neufassung der Regelungen in Ziff. 2.4 (Vorschriften über die gewerbliche Tätigkeit auf Friedhöfen) wurde versucht, die Regelung den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie anzupassen.




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