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Aufgrund verschiedener Medienberichte weist der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, Günter Piening, darauf hin, dass die mit dem Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz geplante Abschaffung des Sargzwangs aus religiösen Gründen nicht nur für Muslime gilt.

§ 18 des Berliner Bestattungsgesetzes soll dahingehend geändert werden: "abweichend von der Pflicht..., in einem Sarg zu bestatten, können Leichen aus religiösen Gründen auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden".

Diese Regelung ist an keine bestimmte Religion gebunden. Voraussetzung ist aber, dass auf dem Friedhof ein Grabfeld für die sarglose Bestattung ausgewiesen wird. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten für Integration und Migration in berlin vom 06. 08. 2010