Die Regelungen zum Friedhofs- und Bestattungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der Gesetzgebungsbefugnis der Bundesländer (Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz - GG).
Lediglich der Bereich der Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 10 GG). Durch weitere Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung werden Aspekte der Friedhofs- und Bestattungsrechte berührt, so zum Beispiel Regelungen des Personenstandswesens (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 2 GG) und Regelungen über Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 19 GG). Eine Übersicht finden sie im Unterverzeichnis "weitere Rechtsquellen".
Aus der Zeit vor 1949 (Gründung der Bundesrepublik Deutschland) gibt es noch einige bis heute geltende Gesetze. Eine Übersicht dieser weiterhin geltenden Regelungen finden sie im Unterverzeichnis "Ehemaliges Reichsrecht".
Die einzelnen bundes- und landesrechtlichen Regelungen finden im jeweiligen Unterverzeichnis.
Neben dem staatlichem Recht gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen, die von den verschiedenen Religionen/Kirchen vorgegeben werden. Teilweise gibt es hier Staatsverträge mit einzelnen Kirchen. Einzelheiten finden sie unter "Kirchliches Bestattungsrecht".
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