Ehemaliges Reichsrecht

Entstehung

Neben der Erdbestattung ist die Leichenverbrennung eine Bestattungsform, die schon in der Frühzeit der Menschheitsgeschichte vorkam.

Mit der zunehmenden Christianisierung verschwand die Leichenverbrennung in Europa zunächst. Beginnend mit der französischen Revolution wird die Leichenverbrennung unter dem Begriff Feuerbestattung zunehmend wieder in das Bewusstsein Europas gerückt.

Im Jahre 1934 wurde mit dem Gesetz über die Feuerbestattung eine einheitliche Regelung für das gesamte Reichsgebiet erlassen.

Mit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes für die Bundsrepublik Deutschland gelten die bis dahin erlassenen Vorschriften über die Feuerbestattung als Landesrecht weiter.

In fast allen Bundsländern wurden zwischenzeitlich in den jeweiligen Landesgesetzen auch Regelungen über die Feuerbestattung übernommen.

In Bremen gilt das Gesetz über die Feuerbestattung und die Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes als Landesrecht fort (Art. 129 GG), § 20a Abs. 5 Gesetz über das Leichenwesen.


Urnenwand auf dem Friedhof Père Lachaise, Paris

Als Landesrecht fortgeltendes ehem. Reichsrecht

Regelung  i.d.F.v. 
Gesetz über die Feuerbestattung  15. 05. 1934 
Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes  10. 08. 1938 
Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens  30. 03. 1935 
Betriebsordnung für Feuerbestattungsanlagen  05. 11. 1935 

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