Bundesrecht

Wie bereist erwähnt, unterliegen lediglich die Bereiche der Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 10a GG).

Der Bund hat sich mit folgenden Regelungen dieser Thematik angenommen:


Regelung  i.d.F.v. 
Gräbergesetz
Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft  
09. 08. 2005 
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV)  25. 07. 1979 

Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die auch Regelungen über Regelungen im Todesfall bzw. über den Leichentransport enthalten. Eine Übersicht erhalten sie im Unterverzeichnis "bundesweite Rechtsquellen".


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