Bundesrecht |
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Wie bereist erwähnt, unterliegen lediglich die Bereiche der Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 10a GG). |
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Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die auch Regelungen über Regelungen im Todesfall bzw. über den Leichentransport enthalten. Eine Übersicht erhalten sie im Unterverzeichnis "bundesweite Rechtsquellen". |
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