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Das Äquivalenzprinzip |
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Der Begriff Äquivalenz kommt aus dem lateinischen und bedeutet "Gleichwertigkeit". Der genaue Inhalt des Äquivalenzprinzips ist umstritten. Laut Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht besagt das Äquivalenzprinzip im Kern nur, dass Gebühren in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Hand gebotenen Leistung im Einzelfall stehen dürfen. |
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